Sturz- und Rutschunfälle, Schnittverletzungen, Verbrennungen und Verbrühungen, Hautreizungen oder psychische Belastungen durch hohen Zeitdruck: Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen in der Gastronomie und minimieren das Gefahrenpotenzial für sich und Ihr Personal.
Sturz- und Rutschunfälle, Schnittverletzungen, Verbrennungen und Verbrühungen, Hautreizungen oder psychische Belastungen durch hohen Zeitdruck: Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen in der Gastronomie und minimieren das Gefahrenpotenzial für sich und Ihr Personal.
- Die rechtlichen Grundlagen für die Gastronomie
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Technische Regeln für Betriebssicherheit
- Technische Regeln für Arbeitsstätten
- Hinweis zu den aufgeführten Informationen
Die rechtlichen Grundlagen für die Gastronomie
Diese Gesetze und Verordnungen bilden zusammen einen umfassenden Rahmen für den Arbeitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz in Deutschland.
Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zielt darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es legt die Pflichten der Arbeitgeber fest, dazu zählen beispielsweise:
- die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen,
- die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen sowie
- die Unterweisung der Beschäftigten und die Einbindung der Arbeitnehmervertretungen in den Arbeitsschutz.
Diese Informationen zum Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind unverbindlich und dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Für verbindliche Rechtsauskünfte oder individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder an die zuständigen Behörden. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese Experten unterstützen Unternehmen bei der Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Das Gesetz legt deren Aufgaben, Rechte und Pflichten fest, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie regelt Aspekte wie:
- die Belüftung,
- die Beleuchtung,
- die Sanitäranlagen,
- die Fluchtwege und Notausgänge (siehe auch ASR A2.3) sowie
- die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln wie Kochgeräten sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie fordert vom Arbeitgeber:
- regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie
- die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Sie umfasst Maßnahmen:
- zur Gefährdungsbeurteilung,
- zur Kennzeichnung,
- zur Lagerung und Entsorgung sowie
- zur Unterweisung und Schulung der Beschäftigten.
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UV-Sterilisator – 20 Messer – Edelstahl
189,00 €149,00 € -
Edelstahl Waschbecken – inkl. Armatur
169,00 €149,00 € -
Handwasch-Ausgussbecken – Höhe 88 cm
299,00 €259,00 € -
Geschirrspüler – 2600 W – Royal Catering – Standgeschirrspüler
1.199,00 €1.099,00 €
PSA-Benutzungsverordnung
Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) legt fest, wann und wie persönliche Schutzausrüstungen (PSA) von den Beschäftigten zu benutzen sind. Sie regelt beispielsweise:
- die Auswahl, Bereitstellung, Wartung und Benutzung der PSA durch den Arbeitgeber sowie
- die Unterweisung der Beschäftigten im sicheren Gebrauch.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Sie bestimmt, bei welchen Tätigkeiten und in welchen Abständen diese Untersuchungen erforderlich sind, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
DGUV Vorschriften 1 und 2 sind Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
- Die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) legt allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung fest.
- Die DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) regelt die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Einbindung von Experten.
Technische Regeln für Betriebssicherheit
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
- TRBS 1201 behandelt die Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.
- TRBS 1203 beschreibt die Anforderungen an befähigte Personen, die diese Prüfungen durchführen.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). ASR V3a.2 behandelt Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten mit Behinderungen.
- ASR A1.3 regelt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.
- ASR A2.2 betrifft Maßnahmen gegen Brände.
- ASR A2.3 behandelt Fluchtwege und Notausgänge.
- ASR A4.3 behandelt die Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume und Mittel.
Hinweis zu den aufgeführten Informationen
Diese Ausführen sind unverbindlich und dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Für verbindliche Rechtsauskünfte oder individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtskanzlei oder an die zuständigen Behörden.
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